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Bedingungen zur
Aufnahme von Anglern und Junganglern
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Das Mindestalter beträgt 10 Jahre.
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Der Jugendliche muss Inhaber eines gültigen
Jugendfischereischeines sein.
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Die Aufnahme erfolgt zunächst nur auf Probe für ein Jahr.
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Im Probejahr wird der Jugendliche durch den Jugendwart
betreut.
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Nach Ablauf des Probejahres wird über die endgültige Aufnahme
des Anglers beschlossen.
Gebühren und Beiträge:
Bis zum 14 Geburtstag
10.-- Euro Aufnahmegebühr und 5.-- Jahresbeitrag.
Vom 14. bis 16.
Geburtstag 25.-- Aufnahmegebühr und 25.-- Jahresbeitrag.
Vom 16. bis 18.
Geburtstag 100.-- Aufnahmegebühr und 25.-- Jahresbeitrag.
Ab dem 16. Lebensjahr
nur mit bestandener Fischerprüfung.
Erwachsene zahlen 40.--
Euro Jahresbeitrag und 205.-- Euro Aufnahmegebühr.
Als Gegenleistung für
die relativ niedrigen Gebühren und Beiträge wird von den Anglern
besonderes Engagement und rege Teilnahme an Vereinsaktivitäten
und Arbeitseinsätzen erwartet.
Für jeden nicht geleisteten Arbeitseinsatz haben
Mitglieder ab dem 14. Geburtstag 15,--€ zu bezahlen.
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