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Neuaufnahme

Bedingungen zur Aufnahme von Anglern und Junganglern

 

·        Das Mindestalter beträgt 10 Jahre.

·        Der Jugendliche muss Inhaber eines gültigen Jugendfischereischeines sein.

·        Die Aufnahme erfolgt zunächst nur auf Probe für ein Jahr.

·        Im Probejahr wird der Jugendliche durch den Jugendwart betreut.

·        Nach Ablauf des Probejahres wird über die endgültige Aufnahme des Anglers beschlossen.

 

Gebühren und Beiträge:

Bis zum 14 Geburtstag 10.-- Euro Aufnahmegebühr und 5.-- Jahresbeitrag.

Vom 14. bis 16. Geburtstag 25.-- Aufnahmegebühr und 25.-- Jahresbeitrag.

Vom 16. bis 18. Geburtstag 100.-- Aufnahmegebühr und 25.-- Jahresbeitrag.

Ab dem 16. Lebensjahr nur mit bestandener Fischerprüfung.

Erwachsene zahlen 40.-- Euro Jahresbeitrag und 205.-- Euro Aufnahmegebühr.

Als Gegenleistung für die relativ niedrigen Gebühren und Beiträge wird von den Anglern besonderes Engagement und rege Teilnahme an Vereinsaktivitäten und Arbeitseinsätzen erwartet.

 Für jeden nicht geleisteten Arbeitseinsatz haben Mitglieder ab dem 14. Geburtstag 15,--€ zu bezahlen.


Es werden ca. 5 bis 6 Arbeitseinsätze pro Jahr durchgeführt, nimmt  man an 3 der Arbeitseinsätze teil, ist man von der Gebühr befreit. Jeder Arbeitseinsatz weniger 3 wird mit 15,--€ berechnet. Wünschenswert ist natürlich, gerade bei Junganglern, die Teilnahme an so vielen Arbeitseinsätzen als möglich.

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